Bereits im Juni hatte SCHAEFER KALK über die Antragstellung für eine PV-Freiflächen-Anlage in Hahnstätten informiert. In der Magistratssitzung am 24. November stellt das Unternehmen zusammen mit dem Planungsbüro Stadt und Freiraum aus Limburg dem Magistrat der Stadt Runkel nun die Pläne für eine solche Anlage in Runkel-Dehrn, am Werksstandort Steeden, vor.
SCHAEFER KALK als energieintensivem Unternehmen kommt im Klimaschutz eine besondere Verantwortung zu. Das Unternehmen stellt sich seiner ökologischen und ökonomischen Verantwortung, betreibt ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kalkherstellung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. SCHAEFER KALK arbeitet daher an verschiedenen Projekten und Forschungsvorhaben mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß systematisch zu minimieren und die Energieeffizienz zu maximieren.
Das Unternehmen plant nun auch für das Werk in Steeden, einen Teil des Strombedarfs über eigene Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu decken. Die entsprechenden Pläne stellt SCHAEFER KALK am 24.11.2022 Herrn Bürgermeister Michel Kremer und dem Magistrat vor. Im nächsten Schritt wird das Unternehmen dann am 16.12.2022 mit dem Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens in die Stadtverordneten-versammlung gehen, um einen Aufstellungsbeschluss für das B-Planverfahren zu erhalten.
Geplant ist eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf dem Plateau der Halde des Löhrbruchs und auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen südlich der Förderstraße. Die Planungsfläche hat eine Größe von ca. 7 ha mit einer geplanten PV-Leistung von insgesamt ca. 6,4 MWp (Megawatt Peak). Mit dieser Leistung können ca. 7 Mio. kWh regenerativer Strom pro Jahr gewonnen werden. Über die installierte Leistung von bis zu 6.400 kWp können so jährlich 3.200 Tonnen CO2 eingespart werden. Darüber hinaus wird das öffentliche Stromnetz durch eine reduzierte Entnahme und geringere Lastspitzen regional entlastet.
Mit dem Ziel, arten- und naturschutzverträgliche PV-Freiflächen zu etablieren wird das Plankonzept unter Betrachtung aller relevanten Aspekte weiter vorangetrieben. Hierzu gehören neben der Bestandskartierung der Tiere und Pflanzen auch die Erarbeitung und Bewertung der Eingriffswirkungen und daraus resultierend die Entwicklung natur- und artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Die hierfür erforderlichen Gutachten sind beauftragt. Erst nach deren Erhalt werden die Planungen detailliert ausgearbeitet und in das mehrstufige Genehmigungsverfahren überführt.