Das Regierungspräsidium in Gießen hat die Vollständigkeit der von SCHAEFER KALK eingereichten Unterlagen für das Genehmigungsverfahren Hengen-Nord offiziell festgestellt.
Im August hatte SCHAEFER KALK per Pressemitteilung darüber informiert, dass die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium in Gießen eingereicht worden seien und die unterschiedlichen Fachbehörden diese auf inhaltliche Vollständigkeit prüfen würden. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen und die Behörde hat offiziell die Vollständigkeit der Antragsunterlagen erklärt.
Nun werden die Antragsunterlagen von der Behörde offengelegt. Dies erfolgt durch Auslegung bei der Genehmigungsbehörde und in den betroffenen Gemeinden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung Einwendungen geltend machen.
Diese werden dann in einem Erörterungstermin, den die Genehmigungsbehörde einberuft und leitet, diskutiert. Die Behörde bewertet die Einwendungen und legt fest, welche Maßnahmen zu treffen sind.
In der Regel wird das Genehmigungsverfahren dann innerhalb einer Frist von sechs Monaten beschieden.