AKTUELLES »RUND UM HENGEN«
07. Februar 2024
Errichtung zweier Grundwassermessstellen auf Hengen
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Gießen uns angewiesen, zwei weitere Grundwassermessstellen auf Hengen zu errichten. Die vorbereitenden Arbeiten hierfür laufen zurzeit.
Die Grundwassermessstellen dienen dazu, das Grundwasserniveau und dessen Schwankungen verlässlich zu ermitteln. Mit Hilfe der dann insgesamt drei Messstellen um das Gebiet rund um den geplanten Steinbruch Hengen-Nord kann auch die Fließrichtung des Grundwassers festgestellt werden. Die Messstellen dienen zudem der Überwachung der Wasserqualität.
Zunächst müssen die vorgesehenen Flächen so hergerichtet werden, dass das Bohrgerät dort sicher stehen kann. Für die erste Messstelle haben wir dieses „Fundament“ bereits fertiggestellt (s. Foto). In den nächsten zwei Wochen können wir die Baustelle nun einrichten und dann zeitnah mit den Bohrarbeiten für die Grundwassermessstelle beginnen.
Die vorbereitenden Arbeiten für das Fundament für das zweite Bohrgerät haben ebenfalls begonnen. Hier müssen wir allerdings zunächst große Mengen illegal abgelagerten Müll (Bauschutt, Fahrzeugreifen, Plastik, Schrott) fachgerecht entsorgen.
Insgesamt werden die Bohrarbeiten ca. 10 Wochen dauern. Nach Fertigstellung der Messstellen werden die Flächen dann wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Messstellen werden dauerhaft betrieben werden und über viele Jahre verlässliche Daten nicht nur für uns, sondern auch für die Behörde und die Ortsgemeinden liefern.
22. Dezember 2023
Regierungspräsidium beschließt erneute Fristverlängerung
Im Rahmen des Erörterungstermins am 19. und 20. September 2023 wurde vom Regierungspräsidium festgestellt, dass, ergänzend zu den bereits eingereichten Unterlagen, weitere Dokumente erarbeitet und nachgereicht werden müssen. Dem sind wir nachgekommen. Die Behörde hat gemäß §10 Abs. 6a S. 1 BImSchG eine erneute Fristverlängerung festgelegt und bescheidet nun bis zum 02.05.2024.
01. Oktober 2023
22. September 2023
Zu den Punkten Altbergbau und landwirtschaftliche Flächen ergaben sich Nachforderungen der Behörde. Hier gilt es Informationen nachzuliefern oder Untersuchungen anzustellen, bevor das RP über unseren Antrag entscheiden kann. Die erforderlichen Unterlagen werden wir dem RP noch in diesem Jahr vorlegen.
19. Juni 2023
27.März 2023
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns während des nun laufenden Genehmigungsverfahrens weder zu Veröffentlichungen noch zu verfahrensrelevanten Themen äußern.
28.Februar – 27.März 2023
– Offenlage der Anträge und der Antragsunterlagen
Die Öffentliche Bekanntmachung (bereits online), die Anträge und die Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit
vom 28.02.2023 (erster Tag) bis 27.03.2023 (letzter Tag)
auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:
www.rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen
Zudem liegen diese Unterlagen im gleichen Zeitraum beim Regierungspräsidium in Gießen, im Rathaus der Gemeinde Beselich und im Rathaus der Stadt Runkel in Papierform aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Der gemeinsame Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Vorhaben (UVP-Bericht) sowie die die Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden auch im UVP-Portal auf folgender Internetseite zugänglich gemacht:
In der Zeit
vom 28.02.2023 (erster Tag) bis zum 27.04.2023 (letzter Tag)
können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen die Vorhaben erhoben werden. Alle Einzelheiten hierzu und alle weiteren Informationen, auch die zum Fortgang des Verfahrens, sind der Öffentlichen Bekanntmachung im Detail zu entnehmen.
02. Januar 2023
Im August hatte SCHAEFER KALK per Pressemitteilung darüber informiert, dass die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium in Gießen eingereicht worden seien und die unterschiedlichen Fachbehörden diese auf inhaltliche Vollständigkeit prüfen würden. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen und die Behörde hat offiziell die Vollständigkeit der Antragsunterlagen erklärt.
Nun werden die Antragsunterlagen von der Behörde offengelegt. Dies erfolgt durch Auslegung bei der Genehmigungsbehörde und in den betroffenen Gemeinden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung Einwendungen geltend machen.
Diese werden dann in einem Erörterungstermin, den die Genehmigungsbehörde einberuft und leitet, diskutiert. Die Behörde bewertet die Einwendungen und legt fest, welche Maßnahmen zu treffen sind.
In der Regel wird das Genehmigungsverfahren dann innerhalb einer Frist von sechs Monaten beschieden.
Februar – August 2022
28. September 2021
Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und die Messstelle wurde in Betrieb genommen. Ab sofort werden über eine Sonde kontinuierlich Grundwasserdaten erfasst und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.
Wir danken den umliegenden Ortsgemeinden und den Landwirten, die zum reibungslosen Ablauf der Arbeiten beigetragen haben.
22. Juni 2021
Für das Genehmigungsverfahren für den geplanten Steinbruch „Hengen-Nord“ kommt SCHAEFER KALK der Aufforderung nach, mehr Daten über die Grundwassersituation im geplanten Abbaugebiet zu erheben, um noch offene Fragen im Verfahren klären zu können.
Dem Unternehmen liegt zwischenzeitlich die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Messstelle vor. In Abstimmung mit allen zuständigen Behörden wird die Firma Anger aus Hessisch Lichtenau Anfang Juli mit den Bohrungen für die Grundwassermessstelle in der Gemarkung Niedertiefenbach beginnen. Die Arbeiten hierfür werden ca. 8 Wochen dauern.
„Wir stehen mit den Ortsgemeinden und auch den Landwirten in Kontakt und haben die anstehende Bohrung natürlich abgestimmt“, so Steffen Loos, der zuständige Geologe aus dem Hause SCHAEFER KALK.
Nach der Errichtung wird die Messstelle mit einer Sonde versehen, die kontinuierlich Grundwasserdaten liefert. Diese werden den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.
„Gegebenenfalls können im weiteren Verlauf noch zusätzliche Messstellen erforderlich werden. Dies lässt sich heute noch nicht sicher vorhersagen. Eine Bewertung kann erst auf Grundlage der Daten der jeweils vorherigen Messstelle erfolgen. Die Erstellung weiterer Messstellen würde also schrittweise erfolgen“, so Dr. Holger Drescher, Bereichsleiter Technik im Hause SCHAEFER KALK.
Auf seinen Social Media Kanälen (Facebook, Instagram) wird SCHAEFER KALK über den Fortgang der Bohrung laufend berichten. „Sollten Sie über unsere Berichterstattung hinaus Fragen haben, beantworten wir diese selbstverständlich gerne. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 06432-503-131“, so Stefanie Becker.
5. Dezember 2019
3. Dezember 2018
Teil des Genehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sein. Um dem besonderen Interesse der ansässigen Bevölkerung mit größtmöglicher Transparenz zu begegnen, haben das Unternehmen und die Behörde vereinbart, für das Vorhaben freiwillig eine UVP nach den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) durchzuführen.
SCHAEFER KALK hat daraufhin zur Vorbereitung der UVP die Durchführung eines Scoping-Termins beantragt zudem das Regierungspräsidium Gießen für den 13. Dezember das Unternehmen, die involvierten Fachbehörden und die ansässigen Gemeinden eingeladen hat.
Ziel des Scoping-Termins ist es, Gegenstand, Umfang und Methode der Umweltverträglichkeitsprüfung und sonstige für deren Durchführung relevanten Fragen zu besprechen sowie abzustimmen und festzulegen, in welchem Detail erforderliche Fachgutachten und Antragsunterlagen zu erarbeiten sind.
Nach dem Scoping-Termin wird SCHAEFER KALK unverzüglich die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und Gutachten in Auftrag geben. Sobald alle erforderlichen Gutachten vorliegen wird das Unternehmen dann den BImSchG-Antrag (BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz) zur Errichtung und zum Betrieb des Steinbruchs Hengen Nord einreichen.
Die genehmigungsrelevanten Fragestellungen werden dann im weiteren Verfahren zielgerichtet geklärt und mögliche Risiken oder Beeinträchtigungen durch die Behörde sorgfältig geprüft und bewertet.
SCHAEFER KALK wird die Öffentlichkeit weiterhin transparent und offen über die lokale Presse, die Unternehmens-Homepage www.schaeferkalk.de/hengen und auch auf Facebook https://www.facebook.com/SteinbruchHengen/ über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Ihre Fragen können Sie nach wie vor entweder per E-Mail: hengen@schaeferkalk.de, über unsere Facebook-Seite oder telefonisch unter der Rufnummer: 06432-503-131 an Stefanie Micke, Assistentin der Geschäftsführung, richten.
SCHAEFER KALK betont, dass das Unternehmen einem konstruktiven Dialog mit der Gemeinde nach wie vor offen gegenübersteht.
Ihr Kontakt:
Stefanie Micke
Tel. 06432-503-131
E-Mail: stefanie.micke@schaeferkalk.de
8. August 2018
Leider sind die Gemeindevertreter dem Bürgervotum nicht mehrheitlich gefolgt, was wir als allererste außerordentlich bedauern. Wir teilen das Unverständnis all derer, die ihre Meinung pro Wegeverkauf abgegeben haben.
Aus dem Votum der Bürgerbefragung ließe sich nun leicht ein Bürgerbegehren mit dem Antrag auf einen Bürgerentscheid nachvollziehen und wir wissen, dass es in der Gemeinde Beselich viele Befürworter eines solchen Schrittes gibt.
Aufgrund der rechtlichen Fristen und Vorgaben und der terminlichen Gegebenheiten hätte ein Bürgerentscheid aber nur mit einem separaten Termin, unabhängig von der im Herbst stattfindenden Landtagswahl, erst Anfang des kommenden Jahres stattfinden können. Das erscheint uns nicht sinnvoll.
Wir sind uns außerdem der hohen Anspannung und Belastung, durch die in der Gemeinde öffentlich und privat ausgetragene – teils sehr stark emotional aufgeladene – Diskussion, bewusst. Unser Ziel war es immer, durch sachliche Informationen und Stellungnahmen Ängste und Bedrohlichkeiten eher ab- als aufzubauen. Ein weiteres halbes Jahr, in dem statt vernünftigem Austausch eine emotional aufgeheizte Debatte geführt wird, sehen wir weder für die Gemeinde Beselich noch für unser Unternehmen als sinnvoll oder hilfreich an.
Zielgerichtet wäre es möglicherweise, die Thematik des Wegeverkaufs und der Steinbrucherschließung nochmal in einer Mediation unter – ggf. extern unterstützter – Führung der Gemeinde aufzunehmen. Dies würde allerdings die Bereitschaft aller an einem sachorientierten und kompromissorientierten Dialog voraussetzen. Diese Bereitschaft können wir derzeit nicht erkennen. Schaefer Kalk steht hierzu allerdings jederzeit zur Verfügung.
Die Bedeutung des Steinbruchs Hengen für das Werk Steeden und die dort beschäftigten Mitarbeiter haben wir immer wieder dargestellt. Vor diesem Hintergrund haben wir ebenfalls ausgeführt, dass eine schlichte Aufgabe des Projekts Hengen für uns nicht in Frage kommen kann. Insbesondere durch die mehrheitliche Zustimmung der Gemeinde Beselich in der Bürgerbefragung sehen wir uns im weiteren Vorgehen bestätigt.
Wir werden nun für den nördlich gelegenen und um die gemeindeeigenen Wege liegenden Bereich des Steinbruchareals Hengen Nord, das sich bereits in unserem Eigentum befindet, eine Abbaugenehmigung beantragen. Dies ermöglicht zwar keine langfristige Rohstoffsicherung für das Werk Steeden, aber doch einen gewissen Zeitgewinn, wenngleich Wirtschaftlichkeitsaspekte hierbei hinten angestellt werden.
Die genehmigungsrelevanten Fragestellungen werden in diesem Verfahren zielgerichtet geklärt und mögliche Risiken oder Beeinträchtigungen durch die Genehmigungsbehörde kritisch geprüft und bewertet.
Es war und ist nicht unser Wunsch und unser Ziel, einen neuen Steinbruch im Alleingang und ohne direkte Einbindung der Gemeinde Beselich und der Anwohner umzusetzen. Die Anpassungen und bisherigen Angebote unsererseits haben dies deutlich gemacht.
Die zum Schluss kaum mehr an der Sache orientierte Diskussion und Argumentation, die letzten Endes in der Ablehnung im Gemeindeparlament geendet hat, lässt uns aber aktuell keine anderen Möglichkeiten.
Wir betonen an dieser Stelle nochmals, dass wir zu weiteren Gesprächen jederzeit bereit sind, sofern diese nicht nur offensichtlich verhinderungs- oder verzögerungsorientiert geprägt sind.
12. Juni 2018
29. Mai 2018
16. Mai 2018
Anschließend erwarten wir Sie in unserem Infobereich – Stellen Sie uns all Ihre Fragen, seien Sie gerne kritisch, aber auch interessiert.
Zur Veranstaltung: www.facebook.com/events/625649154468137
23. April 2018
Vortrag zum Thema »Lärm« von Prof. Dr. Thomas Steffens, Technische Hochschule Mittelhessen, ZEuUS Zentrums für Energie und Umweltsystemtechnik
Vortrag zum Thema „Staub“ von Diplom-Meteorologe Uwe Hartmann, Sachverständiger für Luftreinhaltung beim ANECO Institut für Umweltschutz in Mönchengladbach, zuvor Fachbereichsleiter im Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW
Vortrag zum Thema „Erschütterungen“ von Diplom-Ingenieur Josef Hellmann, Sachverständiger für über- und untertägige Sprengtechnik und Erschütterungsbeurteilung
11. April 2018
Zuschauer sind herzlich willkommen! Wir laden Sie zu unserer BürgerInfo LIVE! am Freitag, den 20. April 2018, und am Samstag, den 26. Mai 2018, ein. Hören und spüren Sie eine Sprengung im Steinbruch Schneelsberg NO. Schauen Sie sich die Verladetätigkeiten vor Ort an. Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Sagen Sie uns Ihre Meinung. Stellen Sie uns Ihre Fragen. Nur so können wir versuchen, Lösungen und Kompromisse zu finden! Zur Veranstaltung: www.facebook.com/events/172611516729608
Alle Veranstaltungen, die demnächst stattfinden, auf einen Blick.
10. April 2018
03. April 2018
Eine Zusammenfassung der Veranstaltung »BürgerInfo vor Ort« am 15. März 2018 im Bürgerhaus in Steeden.
27. März 2018
Dabei ging Prof. Dr. Michael Rademacher von der TH Bingen in seinem Vortrag der Frage »Lebensraum Steinbruch – welche Bedeutung haben aktive und stillgelegte Abbaustätten für den Naturschutz?« nach.
Schauen Sie sich die Präsentation zu diesem Thema an.
23. März 2018
15. März 2018
Wie wir an dem durch die Bürgerinitiative Hengen verteilten Flyer feststellen können, sind einige der von uns dargelegten Zusammenhänge nicht ausreichend klar geworden. Wir stellen diese daher hier noch einmal richtig.
14. März 2018
1. März 2018
In der ersten Veranstaltung aus der Reihe »BürgerInfo vor Ort« kommen zwei international renommierte Wissenschaftler zu Wort. Prof. Dr. Dr. Olaf Kühne von der Uni Tübingen wird über »Rohstoffgewinnung und ihre soziale Resonanz: Deutungen und Bewertungen« referieren. Prof. Dr. Michael Rademacher von der TH Bingen geht in seinem Vortrag der Frage »Lebensraum Steinbruch – welche Bedeutung haben aktive und stillgelegte Abbaustätten für den Naturschutz?« nach. Nach den Vorträgen wollen wir mit Ihnen und den Experten gerne ins Gespräch kommen.
»Rohstoffgewinnung und ihre soziale Resonanz: Deutungen und Bewertungen«
Wie andere Veränderungen dessen, was im deutschen Sprachraum unter »Landschaft« verstanden wird – z. B. durch Windkraftanlagen –, reizt der Abbau mineralischer Rohstoffe die Vorstellungen, was unter »schönen« oder »erstrebenswerten Landschaften« zu verstehen sei. In dem Vortrag wird darauf eingegangen, wie Soll-Vorstellungen von Landschaften entstanden sind, wie sie heute wirken, aber auch, wie sie mit anderen Konfliktlagen im Kontext der Rohstoffgewinnung in Beziehung stehen.
Prof. Dr. Dr. Olaf Kühne wurde 2007 zum außerplanmäßigen Professor für Geographie an der Universität des Saarlandes ernannt. Seit 2016 hat er eine Professur für Stadt- und Regionalentwicklung an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. Er ist Leiter der Deutschen Akademie für Landschaftskunde sowie Mitglied der Österreichischen Assoziation Kritischer Geographen und der Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover.
»Lebensraum Steinbruch – welche Bedeutung haben aktive und stillgelegte Abbaustätten für den Naturschutz?«
Der Vortrag wird zeigen, dass Steinbrüche und Kiesgruben mit dem richtigen Management wertvolle Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten sind. Viele Abbaustätten in Deutschland sind bereits wertvolle Landschaftselemente in den unterschiedlichsten Schutzgebietskulissen (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete etc.). Nicht wenige Arten sind im Fortbestand auf den Lebensraum Steinbruch angewiesen.
Prof. Dr. Michael Rademacher wurde 2015 zum Professor für Biodiversität & Ökologie an der Technischen Hochschule Bingen ernannt. Zu seinen Arbeitsgebieten gehören außerdem »Angewandte und theoretische Zoologie« sowie »Limnologie«. Er arbeitet seit über 20 Jahren im Bereich der Biodiversitätsforschung und koordiniert, plant und begleitet unterschiedlichste Biodiversitätsprojekte in Kiesgruben und Steinbrüchen.
28. Februar 2018
BürgerInfo 02|2018
16. Januar 2018
BürgerInfo 01|2018
INFOFLYER ZUM THEMA »KALK«
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. | www.kalk.de)
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. | www.kalk.de)
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. | www.kalk.de)
(Quelle: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. | www.kalk.de)